Liebe Patientinnen, ab Januar 2023 sind Hebammensprechstunden / Vorsorgen in unserer Praxis nach Vereinbarung möglich. Sprechen Sie uns bitte bei der Mutterschaftsvorsorge darauf an. Die Untersuchungen durch die Hebamne ersetzen dann lt. Mutterschaftsrichtlinie die ärztliche Mutterschaftsvorsorge.
Möglich ist dies bei einer unkomplizierten, nicht diagnostizierten Risikogravidität ab der 32.SSW. Dies kann natürlich auch gerne mit einer Hebamme, die Sie zur Geburt begleiten wird ,ab dieser Zeit im Wechsel erfolgen .Es muss dabei der 4 bzw. 2 Wochen Rhythmus eingehalten werden, da eine zeitgleiche Abrechnung nicht möglich ist und dann privat bezahlt werden muss.